Übergang Schule Beruf


Wo können Jugendliche auf ihrem Weg von der Schule in die Ausbildung bzw. in den den Beruf beraten werden?


KI (Köln)                                .


Was macht das kommunale Integrationszentrum (KI Köln) für schulpflichtige Jugendliche? 

Für neu zugereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren findet die Schulanmeldung für die internationale Förderklasse (IFK) am Berufskolleg und Einschulungsberatung im KI Köln statt. Jugendliche, die Klasse 9 und Klasse 10 besuchen werden über die Klassenleitungen ins KI eingeladen. Für sie wird das duale Schulsystem erläutert und Perspektiven am Schulkolkolleg aufgezeigt.   

Die Veranstaltungen für die Jugendlichen dazu werden in mehreren Sprachen übersetzt. Zur Website


KOBAM


KOBAM steht für das Kompetenzzentrum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten in Köln: HIER

Zu dm Informations-Flyer von KOBAM in Köln: HIER

 


IHK Köln


Zu der Sonderseite der Industrie- und Handelskammer für Gflüchtete:

HIER


KAoA


KAoA steht für "Kein Abschluss ohne Anschluss. Zu dem KAoA-Angebot in der Stadt Köln: HIER

2 weitere Websites geben Hintergrund-informationen, Konkretisierungen und Beispiel zu KAoA:

HIER  und HIER

 

 

Zu der Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für junge Geflüchtete (Stand: 14.10.2016): HIER 

 

Zu dem Dokument "Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge" von der Bundesagentur für Arbeit (Stand: Mai 2016): HIER

 

 

JMD                           .


JMD steht für den Jugendmigrations-dienst.

Zum Jugend-migrationsdienst (JMD) Köln (Bildungsberatung für Jugendliche 17 Jahre bis 27 Jahre): HIER (Stand-orte: Ehrenfeld, Chor-weiler, Höhenberg/ Vingst, Dünnwald, Südstadt, Innenstadt und Porz)

 

Der JMD ist vernetzt mit den Angeboten in den Sozialräumen. Die Internernetauftritte sind zusammengefasst unter: 
Köln-vernetzt.info

 

Zu der spezialisierten Bildungsberatung für Zugereiste: HIER

 

 


Jobcenter


Integration Point:

 

Der Integration Point wurde in 2016 flächendeckend in NRW als Anlaufstelle zur Beratung und Vermittlung von geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive und  Arbeitsmarkt-zugang in jeder Agentur für Arbeit in NRW eingerichtet worden. Hintergrundinformationen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: HIER Kernaufgabe ist die Verwaltung der Jobsuche von Flüchtlingen, deren Asylanträge eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Anerkennung haben. Zum Artikel des Kölner Wochenspiegels mit weiteren Informationen und Ansprechpartnern: 
HIER und HIER 


Projekt Chance +:


Das Projekt Chance+/ Netzwerk Flüchtlinge und Arbeit ist für Flüchtlinge in Köln, Bonn, Düsseldorf und Kreis Mettmann.

Chance + wurde vom Jobcenter Köln und 6 weiteren Trägern zur Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern mit Zugang zum Arbeitsmarkt eingerichtet. HIER

 

Hier findet eine kultursensible Kompetenzanalyse zur Ermittlung von Stärken unter Berücksichtigung der persönlichen Biographie. 

Zu den Ansprech-partner/innen der Fachberatungsstelle Chance+ Netzwerk Flüchtlinge und Arbeit Köln, Bonn, Düsseldorf und Mettmann im Jobcenter Köln: HIER

und HIER 

 

 

 

Kausa Service Stelle           .


Die KAUSA Servicestelle Köln unterstützt jugendliche Flüchtlinge und Migranten auf dem Weg in die duale Ausbildung: HIER

 

 

Wo bekommt man Informationen Zur Anerkennung und Gleichstellung von Zeugnissen? HIER


Migrationsfachdienste


Caritasverband:

Zu den Beratungs- und Fachdiensten der Caritas für Flüchtlinge und uwandernde: HIER

Zum FIM Jugend-migrationsdienst des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V.: HIER

 

AWO:

Zu den Fachdiensten Migration und Integration des AWO Bezirksverbandes Mittelrhein e.V. : HIER

 

 

 


Schulpflicht in NRW


Das aktuelle Schulgesetz in NRW sieht derzeit eine allgemeine Schulpflicht für Jugendliche ohne Berufsausbildungs-verhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres vor, in dem der/die Schüler/in das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Für Jugendliche mit Berufsausbildungs-verhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufs-ausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.

Viele nach Köln neu Zugereiste sind 16 bis 25 Jahre alt. Diese jungen Erwachsenen werden in der Regel nach dem Schulgesetz NRW nicht im schulischen Regelsystem qualifiziert.